Altersvorsorgedepot vs. private Vorsorge
Ab dem 1. Januar 2027 startet das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Für dich als Apothekerin oder Apotheker im Versorgungswerk stellt sich damit die Frage, ob die neue Förderung mehr bringt als eine bereits bestehende private Vorsorge in der 3. Schicht.
Der Rechner vergleicht beide Wege bei gleicher monatlicher Einzahlung und gleicher Bruttowertentwicklung. Der einzige Unterschied liegt in der Förderung, die es nur im Depot gibt, und in der Besteuerung der Auszahlung. So siehst du für Ansparphase und Auszahlphase, wo am Ende mehr netto bei dir ankommt.
Unterschied im Endkapital nach 32 Jahren Ansparzeit
+49.080 €
So viel mehr Kapital steht im Altersvorsorgedepot zu Rentenbeginn zur Verfügung als in der privaten Vorsorge.
Deine Annahmen
Bis 150 €/Monat = 1.800 €/Jahr, der maximal geförderte Betrag im Altersvorsorgedepot.
32 Jahre Ansparzeit bis 67
Gleiche Annahme für beide Systeme – reiner Förder-/Steuervergleich.
Persönlicher Einkommensteuersatz im Ruhestand.
Wirkt nur im Altersvorsorgedepot.
Ansparphase
Private Vorsorge · 3. Schicht
Fondsgebundene Rentenversicherung, ungefördert
Endkapital mit 67
168.871 €
Altersvorsorgedepot
Staatlich gefördert, Produktstart 01.01.2027
Endkapital mit 67
217.952 €
Endkapital nach Bestandteilen
Auszahlphase
Vereinfachte Verrentung zur Veranschaulichung, keine Tarifkalkulation eines Versicherers.
Netto-Gesamtdifferenz über 20 Jahre Auszahldauer
−13.414 €
zugunsten der privaten Vorsorge, nach Steuern.
Private Vorsorge · 3. Schicht
Fondsgebundene Rentenversicherung, ungefördert
Netto-Auszahlung pro Monat
1.164,34 €
Altersvorsorgedepot
Volle nachgelagerte Besteuerung
Netto-Auszahlung pro Monat
1.108,45 €
Netto-Gesamtauszahlung im Vergleich
Annahmen & Hinweise
- Rentenbeginn einheitlich mit 67 Jahren angesetzt.
- Entnahmeplan läuft bei beiden Systemen bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; die lebenslange Rente nutzt die eingestellte Rentendauer als vereinfachte Verrentungsannahme, keine Tarifkalkulation eines Versicherers.
- Keine Produktkosten (Abschluss-/Verwaltungskosten) eingerechnet – reiner Vergleich von Förder- und Steuerlogik bei identischer Bruttowertentwicklung.
- Grundzulage: 50 % der Einzahlung bis 360 €/Jahr, danach 25 % bis 1.800 €/Jahr (max. 540 €/Jahr).
- Kinderzulage: 1:1 auf die Einzahlung bis 300 €/Jahr und Kind, hier vereinfacht konstant über die gesamte Ansparphase angenommen.
- Ertragsanteil: 17 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren (§ 22 EStG).
- Halbeinkünfteverfahren beim Entnahmeplan der privaten Vorsorge: 15 % Teilfreistellung vorab, dann Halbeinkünfteverfahren auf den Rest (effektiv ca. 42,5 % des Ertragsanteils steuerpflichtig); setzt eine entsprechend qualifizierende Fondsauswahl im jeweiligen Vertrag voraus.
- Gesetzesstand: Altersvorsorgedepot-Reform in Kraft seit Mai 2026, Produktstart 01.01.2027. Angaben Stand September 2026.
Diese Berechnung ist ein vereinfachtes Modell zur Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Wertentwicklungen sind Annahmen, keine Prognosen oder Garantien. Die tatsächliche Förderung und Besteuerung hängt vom konkreten Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Quellen: Bundesfinanzministerium – FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (bundesfinanzministerium.de); § 22 EStG – Ertragsanteil-Tabelle für Leibrenten.



